Corona-Infektion als Arbeitsunfall?
Die meisten denken beim Wort Arbeitsunfall wohl eher an „Schraube im Fuß“. Aber was ist eigentlich, wenn Sie sich während der Arbeit mit Corona anstecken?
Nur für wenige Berufsgruppen ist eine Covid-19-Infektion bisher als Berufskrankheit anerkannt, zum Beispiel für Krankenschwestern oder in der Wohlfahrtspflege. Wenn Sie einer anderen Tätigkeit nachgehen und sich in Ausübung ihrer Beschäftigung infizieren, kann die Erkrankung aber einen Arbeitsunfall darstellen – und so ebenfalls zum Versicherungsfall für die gesetzliche Unfallversicherung werden.
Hier gibt’s ausführliche Infos: https://bit.ly/dguv-covid
Übrigens: Eine private Unfallversicherung schützt Sie weltweit und 24 Stunden am Tag gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls – ob bei der Arbeit oder anderswo. Sprechen Sie uns an!