Verhaltenskodex

Als Zeichen ihres hohen Verantwortungsbewusstseins gegenüber ihren Kunden haben sich die Mitglieder des AfW auf der Jahresmitgliederversammlung 2014 einen Verhaltenskodex gegeben.

Das Berufsbild des unabhängigen Finanzdienstleisters und Maklers bedingt ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seinen Kunden. In diesem Bewusstsein haben sich die Mitglieder des AfW Berufsregeln als Richtschnur für ihr Handeln gegeben.

Entsprechend den Entwicklungen im internationalen und nationalen Bereich wird der AfW seinen Kodex stetig weiter entwickeln.

Als Mitglied des AfW – Der Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. folge ich dem nachfolgenden Verhaltenskodex:

Kodex der AfW-Mitglieder

  1. Die Tätigkeit der Mitglieder des AfW gegenüber ihren Kunden erfolgt auf der Grundlage von Recht und Gesetz und lebt von Vertrauen und Integrität.
  2. Alle Mitglieder des AfW verfügen im Interesse ihrer Kunden über eine Berufshaftpflichtversicherung.
  3. Kernbestandteil der Tätigkeit der Mitglieder des AfW ist grundsätzlich die objektive Beratung des Kunden, die sich an dessen Bedürfnissen orientiert.
    Das Interesse des Kunden hat Vorrang vor dem eigenen Vergütungsinteresse.
    Dies gilt unabhängig von der Vergütungsform.
  4. Die allgemeinen Compliance-Regeln finden Beachtung.
    Hierzu zählen insbesondere die Einhaltung der strafrechtlich relevanten Regelungen zu Bestechung und Bestechlichkeit, der klare Umgang mit Geschenken, Einladungen und sonstigen Zuwendungen sowie Regeln zur Vermeidung von Kollisionen von privaten und geschäftlichen Interessen.
  5. Beim Umgang mit persönlichen und vertraulichen Daten werden die datenschutzrechtlichen und gesetzlich geregelten wettbewerbsrechtlichen Vorschriften beachtet (u.a. Bundesdatenschutzgesetz und Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
  6. Die ordnungsgemäße Dokumentation einer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung erfolgt mit angemessener Sorgfalt. Ein Verzicht auf Beratung und/oder Dokumentation erfolgt nur in Ausnahmefällen.
  7. Bei einer Umdeckung eines Versicherungsvertrages wird das Kundeninteresse beachtet.
    Insbesondere im Lebens- und Krankenversicherungsbereich kann eine Umdeckung von Versicherungsverträgen oft mit erheblichen Nachteilen für den Kunden verbunden sein.
    Der Kunde ist in jedem Fall über einen eventuell in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteil ausdrücklich aufzuklären. Dies ist Bestandteil der Dokumentation.
  8. Die kontinuierliche Weiterbildung ist Grundlage der geschäftlichen Tätigkeit der Mitglieder des AfW.
    Nachweise der Weiterbildung werden in geeigneter Weise vorgehalten.
  9. Zu den Grundlagen der Tätigkeit eines Mitgliedes des AfW gehört in der Regel die Beratung und Betreuung der Kunden auch nach der Vermittlung.
    Sollte das nicht der Fall sein, wird der Kunde hierauf hingewiesen.
  10. Bei Vergütungsregelungen, insbesondere über Sondervergütungen, wird beachtet, dass die Unabhängigkeit der Tätigkeit keine Beeinträchtigung erfahren darf.
  11. Der Kunde wird auf zuständige Schlichtungs- bzw. Ombudsstellen in geeigneter Form hingewiesen.
  12. Mitglieder des AfW verfügen über Sachkunde, sind zuverlässig und leben in geordneten Vermögensverhältnissen.